Markenrecht und Pflichtangaben
für Spiele-Herausgeber
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Generell gilt: Verantwortlich für die gestalterische Umsetzung sind Sie als Herausgeber bzw. Inverkehrbringer. Für etwaige Ansprüche Dritter übernimmt die MeinSpiel GmbH & Co. KG keine Haftung.
Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV) gibt es einige rechtlich relevante Aspekte, die Sie bei der Gestaltung Ihres Spieles beachten sollten.
Die folgenden Pflichtabgaben gelten nur für:
Grundsätzlich müssen nach den o.g. Rechtstexten Verbraucherprodukte mit Namen und zustellfähiger Adresse des Herstellers oder Vertreibers innerhalb der EU gekennzeichnet sein.
Als Hersteller gilt jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt, entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt. Das heißt:
Ihre Adresse, bzw. die Adresse Ihres Kunden ist auf dem Produkt nach außen sichtbar anzubringen. Bitte bringen Sie daher auf der Verpackung Ihres Spiels die gesetzlichen Pflichtangaben an. Bei Spielen ohne Verpackung oder im Klarsichtetui sind die Angaben auf der ersten Vorderseite oder auf der letzten Rückseite zu setzen.