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7  Pflichtangaben

  • Generell gilt: Verantwortlich für die gestalterische Umsetzung sind Sie als Herausgeber bzw. Inverkehrbringer. Für etwaige Ansprüche Dritter übernimmt die MeinSpiel GmbH & Co. KG keine Haftung.
  • Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV) gibt es einige rechtlich relevante Aspekte, die Sie bei der Gestaltung Ihres Spieles beachten sollten.

Die folgenden Pflichtabgaben gelten nur für:

  • 100% individuelle Spiele, offline bestellt (mit persönlicher Betreuung)
  • Spielkartenklassiker (Skat etc.) in individueller Verpackung, offline bestellt (Die Kartensets selbst kennzeichnen wir direkt über die  jeweils oberste Karte im Stapel)
  • 100% individuelle Schachteln in Online-Bestellungen (Bei allen weiteren online bestellbaren Spielen kennzeichnen wir als Hersteller die Spiele direkt.)

  • Grundsätzlich müssen nach den o.g. Rechtstexten Verbraucherprodukte mit Namen und zustellfähiger Adresse des Herstellers oder Vertreibers innerhalb der EU gekennzeichnet sein.
  • Als Hersteller gilt jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt, entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt. Das heißt:
  • Ihre Adresse, bzw. die Adresse Ihres Kunden ist auf dem Produkt nach außen sichtbar anzubringen. Bitte bringen Sie daher auf der Verpackung Ihres Spiels die gesetzlichen Pflichtangaben an. Bei Spielen ohne Verpackung oder im Klarsichtetui sind die Angaben auf der ersten Vorderseite oder auf der letzten Rückseite zu setzen.

  • Das CE-Zeichen muss eine Mindesthöhe von 5 mm haben.
  • Sie finden das CE-Zeichen zum Download in verschiedenen Formaten hier.
Wann muss das CE-Zeichen eingesetzt werden?
  • Das CE-Zeichen muss eingesetzt werden, wenn das Produkt unter die Definition „Spielzeug“ fällt und damit für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt ist. Zitat Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG): „Als Spielzeuge gelten (…) alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden.“ Unerheblich ist dabei, ob das Produkt für den Verkauf bestimmt ist oder als kostenloses Give-away verteilt wird.
  • Daraus folgt: Ist Ihr Produkt für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt, dann muss es gleichzeitig CE-konform sein.
  • Die MeinSpiel-Standard-Produkte, die in unserem Preis-Kalkulator abrufbar sind, entsprechen den CE-Richtlinien. Handelt es sich bei Ihrem Produkt um eine Sonderausstattung (z.B. spezielle Verpackung), dann klären Sie bitte die CE-Konformität vorab mit Ihrer Auftragsbetreuerin.
Wann darf das CE-Zeichen nicht eingesetzt werden?
  • Ist Ihr Produkt nicht für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt, dann darf es kein CE-Zeichen tragen, weil es nicht mehr unter die Spielzeugrichtlinie fällt. Dies wäre ansonsten rechtswidrig.
Alle „Spielzeuge“ müssen von außen sichtbar folgende Angaben enthalten:
      • Herstellerkennzeichung
      • Serienummer
      • CE-Zeichen

  • Zusätzlich muss jedes Verbraucherprodukt von außen sichtbar durch eine Seriennummer eindeutig identifiziert werden können.
  • Diese Nummer können Sie wahlweise übernehmen aus:
    • MeinSpiel-Auftragsnummer
    • von Ihnen selbst gewählte Artikelnummer
    • EAN-Code, der bei der Firma GS1 Germany beantragt werden kann

  • Beim Einsatz von bestehenden Spielnamen für das eigene individuelle Spiel empfehlen wir, im Vorfeld immer die genauen Rechte zu klären. Denn in den meisten Fällen sind bestehende Spielnamen geschützt.Prominente Beispiele:
    • Memory (Unser Tipp: Nennen Sie Ihr Spiel „Memo“)
    • UNO (Unser Tipp: Nutzen Sie unser „Meino„)
    • Mensch, ärgere Dich nicht (Auch hier lassen sich je nach Projekt individuelle und kreative Namen finden)
    Daneben gibt es Spiele, bei denen zwar die Nutzung des Namens i.d.R. okay ist, wobei jedoch der Spiele-Erfinder oder -Herausgeber eine korrekte Nennung im Spiel fordert, zum Beispiel beim Planning Poker. Sind Sie sich bei Ihrem Spiel also nicht 100% sicher, recherchieren Sie möglichst genau die rechtliche Lage, und/oder fragen Sie direkt beim Herausgeber nach.

  • Bei Artikeln, die Kleinteile beinhalten, die zum Beispiel von Kindern verschluckt werden könnten, muss ein Warnhinweis aufgebracht werden:

„Achtung! Für Kinder unter 36 Monaten nicht geeignet. Enthält Kleinteile, die verschluckt werden können.“

Achtung: Bei der Gestaltung des Warnzeichens müssen folgende Punkte eingehalten werden:

  • Kreis mit Durchstreichung: rot
  • Hintergrund: weiß
  • Altersbereich und Gesicht: schwarz
  • Durchmessers: mind. 20 mm, sofern verfügbare Fläche nicht zu klein, Durchmesser von 10 mm darf nicht unterschritten werden.
  • Piktogrammnur zur Angabe „0 bis 3 Jahre“ vorgesehen (nicht für Warnhinweise für andere Altersgruppen)
  • Warnhinweise müssen durch Hinweis auf besondere Gefahren ergänzt werden (kann auch aus der Gebrauchsanweisung hervorgehen), z.B. „verschluckbare Kleinteile“, „scharfe Spitzen“, …

Möchten Sie Ihr Spiel ohne die Pflichtangaben drucken lassen, so benötigen wir von Ihnen dazu eine Bestätigungsmail mit folgendem Wortlaut:

  • Erklärung zur CE- und Anbieterkennzeichnung / Betrifft Auftrag: (xxxxx) Hiermit erkläre ich, dass ich beim Druck des o.g. Auftrags auf einzelne oder alle Elemente der CE- und Anbieterkennzeichnung verzichte. Ich bin im Vorfeld von der MeinSpiel GmbH & Co. KG über die Kennzeichnungspflichten informiert worden und übernehme daher auch das entsprechende Haftungsrisiko.